b+d Textilwerbung GmbH
Im dürren Kopf 38-40
64347 Griesheim
Steuernummer 007 229 25157
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma b+d Textilwerbung GmbH (in der Folge b+d genannt)
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die von b+d vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an b+d absenden.
Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung
Für alle Angebote, Abschlüsse und Lieferungen gelten ausschließlich diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Abweichende Vereinbarungen sind nur dann wirksam, falls sie von uns schriftlich anerkannt sind. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Nebenabreden bedürfen grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung, andernfalls gelten diese als nicht vereinbart.
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Liefervertrag ist 64347 Griesheim.
Die angebotenen Preise gelten nur in Verbindung mit den zugrunde gelegten Auftragsdaten und sind freibleibend hinsichtlich Preis, Menge und Lieferzeit.
Aufträge gelten erst nach schriftlicher Bestätigung oder Lieferung als angenommen. Muster werden nur nach Anforderung und gegen Lieferschein gesendet oder gefertigt. Ausfallmuster werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen gesonderte Berechnung angefertigt. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich dadurch entstehender Maschinenstillstandskosten werden weiterberechnet. Hierin eingeschlossen sind auch Wiederholungen von Andrucken, die wegen geringfügigen technisch unvermeidbaren Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, richtiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, bei nicht oder nur teilweiser Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert.
Der Kunde hat b+d druckfähige Grafiken für die entsprechende Veredelung zu übermitteln. Stellt b+d fest, dass die gewünschten Produkte aufgrund der Grafikleistung nicht zu bedrucken bzw. zu besticken sind, benachrichtigt b+d den Kunden unverzüglich. Im Übrigen ist der Kunde für die von ihm übermittelten Druckgrafiken allein verantwortlich. b+d bearbeitet die Druckgrafiken nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden. Bei Bearbeitung entstehen dem Kunden zusätzliche Kosten.
Der Kunde hat kein Herausgaberecht bzgl. der Druckvorlagen (z. B. Filme, Siebe) oder Computer-Stickprogrammen, welche b+d für die Vertragsausgestaltung benutzt, soweit keine andere Vereinbarung hierzu geschlossen wurde.
Auftragsklarheit liegt bezüglich des Veredelungsvertrages vor, wenn
b+d Textilwerbung wird den Kunden informieren, wenn Auftragsklarheit vorliegt.
Vor Beginn der Produktion bekommt der Kunde von b+d einen Korrekturabzug. Der Korrekturabzug ist vom Kunden genau zu prüfen. Ist der Kunde mit dem Korrekturabzug einverstanden, erteilt er b+d die Druckfreigabe. Andernfalls hat der Kunde seinen Änderungsvorschlag darzulegen.
Mit Zusendung des freigegebenen Korrekturabzuges an b+d wird eine verbindliche Produkt- und Motivgestaltung durch den Kunden festgelegt. Spätere Änderungswünsche können nicht berücksichtigt werden. Entsprechend dem freigegebenen Korrekturabzug wird b+d unverzüglich mit der Produktion beginnen.
Änderungen in der Produkt- und Motivgestaltung nach freigegebenem Korrekturabzug sind nur gegen Erstattung der bis dahin anfallenden Kosten möglich, soweit der Kunde die Änderung zu vertreten hat.
Pro Kunde und Auftrag können bis zu drei Muster zur 14-tägigen Ansicht zur Verfügung gestellt werden und sind gemäß der beigelegten Rechnung zu bezahlen. Im Falle der Rücksendung hat der Kunde die Rücksendekosten zu übernehmen. Unfreie Sendungen des Kunden werden nicht angenommen.
Werden Muster bezahlt, gelten die Vorschriften über Gewährleistung und Widerruf.
Abweichungen in der gelieferten vertragsgegenständlichen Ware in Farbe, Fläche und Festigkeit zum Muster können vom Kunden nur gerügt werden, wenn die Abweichungen nicht handelsüblich sind und nicht in der Natur der verwendeten Materialen liegen.
Lieferungen erfolgen ab Produktion Griesheim auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Versand erfolgt innerhalb von circa 10 Werktagen nach Auftragsklarheit und Bestätigung des Korrekturabzuges durch den Kunden. Für Express-Versendungen beträgt die Lieferfrist circa 7 Werktage. Als Werktage gelten Montag bis Freitag. Abweichende Lieferfristen sind nur verbindlich, sofern sie von b+d ausdrücklich als solche bestätigt wurden. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands sowie einiger europäischen Staaten. Geliefert wird durch einen von b+d zu wählenden Versand-Dienstleister. Vom Kunden ist eine Portopauschale zu tragen, welche vom Bestellwert, von dem Ort an den geliefert werden soll und der Versandart abhängig ist.
b+d ist zu Teillieferungen nur berechtigt, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
Verspätete oder unterbliebene Lieferungen begründen in keinem Fall einen Anspruch auf Schadenersatz. Dieser kann durch höhere Gewalt, einer Betriebsstörung oder Lieferverzug unserer Vorlieferanten geschehen.
Die Bezahlung erfolgt per Rechnung, bei Neukunden per Vorkasse oder Nachnahme. Kaufpreis und Versandkosten werden 10 Tage ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware ohne Abzug fällig. Die Regelung des §447 BGB bleibt hiervon unberührt.
b+d ist berechtigt, sich bei der Abwicklung der Zahlung der Dienste vertrauenswürdiger Dritter zu bedienen. Bei Zahlungsverzug des Kunden darf b+d seine Forderungen an ein Inkassobüro abtreten und die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten an diesen Dritten übertragen.
Im Falle der Einschaltung Dritter in die Zahlungsabwicklung, gilt die Zahlung im Verhältnis zu b+d erst dann als geleistet, wenn der Betrag vertragsgemäß dem Dritten zur Verfügung gestellt wurde, so dass der Dritte uneingeschränkt darüber verfügen kann.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von §14 BGB, so ist die Zurückhaltung von Zahlungen aufgrund von Gegenansprühen des Kunden nur zulässig, soweit die Gegensprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
b+d berechnet dem Kunden für Mahnungen nach Fälligkeit seiner Zahlungsverpflichtung, mit Ausnahme einer verzugsbegründeten Mahnung, eine Pauschale von 5,— Euro pro Mahnung. Dem Kunden ist der Nachweis möglich, dass b+d ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale ist. b+d behält sich weitergehende Ansprüche infolge der Nichtzahlung ausdrücklich vor.
Wird der Vertrag durch den Kunden auf seine Veranlassung mit Zustimmung von b+d storniert, ohne dass ihm ein gesetzliches Recht zur Lösung vom Vertrag zusteht, so ist der Kunde zur Zahlung eines Reugeldes in Höhe von 25% des Nettoauftragswertes verpflichtet.
1. Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der b+d zustehenden Forderung Eigentum der Firma b+d.
2. Ist der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB gelten die folgenden Absätze 3 bis 6.
3. b+d behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
4. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der Forderung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und ein Zugriff Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgt.
5. Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
6. b+d wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl
Der Kunde gewährleistet gegenüber b+d, dass von ihm gelieferte Druckmotive und Texte frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen (insbesondere Strafvorschriften und Regelungen zum Schutz der Jugend) verstoßen.
Der Kunde wird b+d von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter oder gesetzlichen Bestimmungen gegen b+d geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Unter den gleichen Voraussetzungen erstattet der Kunde b+d alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden.
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist:
ausschließlich der Sitz der Firma b+d Textilwerbung GmbH
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.